Erwägungen
Am 26. April 1996 eröffnete der Genfer Grosse Rat einen Kredit von 20 Millionen Franken, um den Umbau des Fussballstadions Charmilles zu subventionieren. Da sich dieser als unmöglich erwies, wurde das Gesetz am 19. Juni 1997 geändert und der Kredit für die Studie und den Bau eines neuen Fussballstadions auf dem Gelände der Praille verwendet. Am 27. Mai 1999 nahm der Grosse Rat ein Gesetz zur Schaffung einer Entwicklungszone 3 an, die für Gewerbe- und Verwaltungstätigkeiten bestimmt ist und das Stadionprojekt einschliesst. Am 7. März 2000 wurde eine Volksinitiative "Für ein vernünftiges Stadionprojekt" lanciert, die unter anderem eine Reduzierung der Subvention auf 15 Millionen Franken für ein Stadion mit 15'000 Plätzen und den Verzicht auf das Einkaufszentrum vorsah. Am 15. Juni 2001 erklärte der Grosse Rat diese Initiative für gültig, was Gegenstand einer öffentlich-rechtlichen Beschwerde ist.Erwägungen
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gut. Es ist der Ansicht, dass die Initiative teilweise gegen Bundesrecht verstösst, da sie darauf abzielt, die alte Planung wiederherzustellen, und dass sie darüber hinaus nicht umsetzbar ist, da sie eine Reduzierung der Stadionkapazität und die Streichung des Einkaufszentrums anstrebt. Nur die Reduzierung der Subvention könnte bestehen bleiben, aber sie kann aus Sicht der Initianten keinen eigenständigen Gegenstand bilden. Die Initiative…