Erwägungen

Die Pensionskasse [X.] , eine Genossenschaft mit Sitz in Zürich, die an der obligatorischen beruflichen Vorsorge teilnimmt, wurde vom Bundesamt für Sozialversicherung aufgrund von Hinweisen aus dem Kreis der Versicherten einer Überprüfung unterzogen. Das Bundesamt ordnete daraufhin verschiedene aufsichtsrechtliche Massnahmen an, um Mängel bei der Verwaltung und Verwendung des Vorsorgevermögens zu beheben. Die Pensionskasse erhob Beschwerde gegen diese Verfügung, welche von der Eidgenössischen Beschwerdekommission der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge abgewiesen wurde. Gegen diesen Entscheid erhob die Pensionskasse Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte die Rechtmässigkeit der vom Bundesamt angeordneten Massnahmen. Es stellte fest, dass die Pensionskasse ihre Pflicht zur zweckkonformen Verwendung und sorgfältigen Verwaltung des Vorsorgevermögens verletzt hatte, insbesondere durch unverhältnismässig hohe Verwaltungskosten. Das Bundesgericht erachtete es als zulässig, dass die Pensionskasse verpflichtet wurde, reglementarische Bestimmungen zu erlassen, um den…