Sachverhalt
A., geboren 1965, erlitt am 16. Juli 1992 einen Unfall, als er für die Firma von Herrn M. arbeitete. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) übernahm den Fall. Anschließend gewährte die Invalidenversicherung A. berufliche Eingliederungsmaßnahmen in Form von Praktika und einer Ausbildung zum Büroangstellten. A. erhielt bis zum 31. Mai 1993 Taggelder der SUVA und ab dem 1. Juni 1993 Taggelder der Invalidenversicherung. Am 22. Dezember 1995 klagte A. die Stiftung Auffangeinrichtung BVG auf Zahlung einer monatlichen Invalidenrente ab dem 1. Juni 1993.Erwägungen
Gemäß der Rechtsprechung entsteht der Anspruch auf eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge erst, wenn die Eingliederungsmaßnahmen abgeschlossen sind und der Versicherte daher Taggelder der Invalidenversicherung bezieht. Diese Lösung entspricht dem Koordinationswillen des Gesetzgebers zwischen der ersten und zweiten Säule und berücksichtigt die unterschiedlichen Zwecke von Taggeldern und Renten.
Im vorliegenden Fall war die Stiftung Auffangeinrichtung BVG als für die Durchführung der…