Art. 24 BVG

Berechnung der ganzen Invalidenrente

1 …
2 Die Invalidenrente wird nach dem gleichen Umwandlungssatz berechnet wie die Altersrente im 65. Altersjahr. Für die Versicherten der Übergangsgeneration gilt der vom Bundesrat nach Bst. b der Übergangsbestimmungen der 1. BVG-Revision vom 3. Oktober 2003 festgelegte Umwandlungssatz.
3 Das der Berechnung zu Grunde liegende Altersguthaben besteht aus:
  1. a. dem Altersguthaben, das der Versicherte bis zum Beginn des Anspruches auf die Invalidenrente erworben hat;
  2. b. der Summe der Altersgutschriften für die bis zum Referenzalter fehlenden Jahre, ohne Zinsen.
4 Diese Altersgutschriften werden auf dem koordinierten Lohn des Versicherten während seines letzten Versicherungsjahres in der Vorsorgeeinrichtung berechnet.
5 Die Invalidenrente wird angepasst, wenn bei einem Vorsorgeausgleich ein Betrag nach Artikel 124 Abs. 1 ZGB übertragen wird. Der Bundesrat regelt die Berechnung der Anpassung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Präzisierung der Rechtsprechung).
    · 05.04.2004 · 527 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 23 und 24 Abs. 1 BVG, Art. 4 Abs. 1 IVG
    · 25.04.1994 · 472 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 16.03.1992 · 216 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Ebenso können sie ihn im obligatorischen Bereich zugunsten des Versicherten erweitern (Erw. 2b). - Gehen die Vorsorgeeinrichtungen vom gleichen Invaliditätsbegriff aus wie die Invalidenversicherung, ist die Invaliditäts…
    · 23.06.1989 · 51 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Invalidenleistungen der beruflichen Vorsorge bei Teilerwerbstätigkeit
    · 07.03.2018 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Eintritt des Vorsorgefalles Invalidität, Zulässigkeit der Ausrichtung und der Rückerstattung eines Vorbezuges zur Förderung des Wohneigentums und einer Austrittsleistung
    · 21.11.2008 · 40 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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