Sachverhalt
[J.], ein 53-jähriger verheirateter Mann und Vater von drei Kindern, der an einem Rektumadenom leidet, hat seine Krankenkasse, die Caisse Vaudoise, um Kostenübernahme für eine Behandlung in der Klinik Y. in den USA ersucht, die eine in der Schweiz nicht verfügbare intraoperative Strahlentherapie umfasst. Die Krankenkasse hat diese Kostenübernahme abgelehnt, eine Entscheidung, die vom Kantonalen Versicherungsgericht Genf bestätigt wurde. [J.] hat dann gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Eidgenössischen Versicherungsgericht eingelegt.Erwägungen
Das Eidgenössische Versicherungsgericht entschied, dass, obwohl die intraoperative Strahlentherapie das Risiko eines Lokalrezidivs des Tumors erheblich verringern könnte, diese Behandlung nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden kann. Die in der Schweiz übliche Standardbehandlung, bestehend aus einer präoperativen Strahlentherapie gefolgt von einem chirurgischen Eingriff und einer Chemotherapie, wird als angemessen angesehen und birgt für den Patienten keine wesentlich höheren Risiken als die Behandlungsalternative im Ausland. Die Tatsache, dass die im Ausland…