Art. 47 VAG
Prüfungsbefugnisse und Auskunftspflicht bei Ausgliederung von Funktionen
1 Die FINMA kann jederzeit Prüfungen vornehmen.
2 Gliedert ein Versicherungsunternehmen wesentliche Funktionen auf andere natürliche oder juristische Personen aus, so unterstehen diese der Auskunfts- und Meldepflicht nach Artikel 29 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vom 22. Juni 2007 .
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Prämienfestsetzung im Bereich der Zusatzversicherung27 Zitierungen
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2Zusatzversicherung zur Krankenversicherung nach KVG24 Zitierungen
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3Rückforderung von angeblich zu viel bezahlten Behandlungskosten8 Zitierungen
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4Art. 102 Abs. 2 KVG, Art. 47 VAG: Rechtsweg bei Streitigkeiten über Besitzstandswahrung4 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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39 Zitierungen
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Rückforderung von Unfall-Taggeldern wegen nachträglicher Feststellung der weggefallenen Unfallkausalität gestützt auf den Grundsatz der ungerechtfertigten Bereicherung5 ZitierungenKK.2005.00025· 21.05.2007 · 5 Zitierungen
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4 Zitierungen04.02.2002 · 4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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