Art. 47 VAG

Prüfungsbefugnisse und Auskunftspflicht bei Ausgliederung von Funktionen

1 Die FINMA kann jederzeit Prüfungen vornehmen.
2 Gliedert ein Versicherungsunternehmen wesentliche Funktionen auf andere natürliche oder juristische Personen aus, so unterstehen diese der Auskunfts- und Meldepflicht nach Artikel 29 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vom 22. Juni 2007 .

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Prämienfestsetzung im Bereich der Zusatzversicherung
    · 07.05.1998 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zusatzversicherung zur Krankenversicherung nach KVG
    · 13.11.1997 · 24 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Rückforderung von angeblich zu viel bezahlten Behandlungskosten
    · 14.06.2001 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 102 Abs. 2 KVG, Art. 47 VAG: Rechtsweg bei Streitigkeiten über Besitzstandswahrung
    · 29.12.1997 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 09.01.2001 · 39 Zitierungen Zusammenfassung
  • Rückforderung von Unfall-Taggeldern wegen nachträglicher Feststellung der weggefallenen Unfallkausalität gestützt auf den Grundsatz der ungerechtfertigten Bereicherung
    KK.2005.00025
    · 21.05.2007 · 5 Zitierungen
  • 04.02.2002 · 4 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.