Art. 1 KVG

Anwendbarkeit des ATSG

1 Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) sind auf die Krankenversicherung anwendbar, soweit das vorliegende Gesetz oder das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz vom 26. September 2014 (KVAG) nicht ausdrücklich eine Abweichung vom ATSG vorsieht.
2 Sie finden keine Anwendung in folgenden Bereichen:
  1. a. Zulassung und Ausschluss von Leistungserbringern (Art. 35–40 und 59);
  2. b. Tarife, Preise und Globalbudget (Art. 43–55);
  3. c. Ausrichtung der Prämienverbilligung nach den Artikeln 65, 65a und 66a sowie Beiträge des Bundes an die Kantone nach Artikel 66;
  4. d. Streitigkeiten der Versicherer unter sich (Art. 87);
  5. e. Verfahren vor dem kantonalen Schiedsgericht (Art. 89).

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Wirtschaftlichkeit der Behandlung; Rückforderungsanspruch; Verwirkung
    · 30.07.2007 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 31 und 68 lit. f EOSS: Leistungskürzung
    · 23.10.2000 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 33 KVG in Verbindung mit Art. 33 lit. a und c KVV sowie Art. 1 KLV in Verbindung mit Anhang 1 KLV
    · 10.01.2003 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    (Erw. 5 und 6.3.2).
    · 11.02.2004 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Restfinanzierung der Pflegekosten; Zuständigkeit und Verfahren
    · 07.09.2012 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Restfinanzierung der Pflegekosten; Zuständigkeit und Verfahren
    · 18.03.2014 · 12 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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