Sachverhalt

Die Neuchâteloise, eine Schweizer Versicherungsgesellschaft, hat den Unternehmer Jérôme Gini und den Arbeiter Francis Durlemann vor den Genfer Gerichten verklagt, nachdem ein Feuer eine versicherte Nebengebäude von Joseph Peroni zerstört hatte. Das Feuer wurde durch die Flamme eines Lötbrenners verursacht, den Durlemann zum Abbeizen der Farbe einer Tür verwendete. Die Neuchâteloise, die Peroni entschädigt hatte, versuchte, sich von Gini und Durlemann zurückzuholen.

Erwägungen

1. Betreffend Durlemann: - Durlemann hat einen Fehler begangen, indem er es versäumte, sicherzustellen, dass sich im Gebäude keine leicht brennbaren Materialien befanden. Die Neuchâteloise ist daher gemäß Art. 72 Abs. 1 VVG in die Rechte von Peroni gegen Durlemann eingetreten. - Da Durlemanns Fehler jedoch leicht war, wird die Entschädigung zu seinen Lasten gemäß Art. 44 Abs. 2 OR auf 4'000 Franken reduziert. 2. Betreffend Gini: - Das Unterlassen einer ausreichenden Anweisung und Überwachung seiner Arbeiter stellt keinen deliktischen Fehler gemäß Art. 41 OR dar, sondern fällt unter die Haftung nach Art. 55 OR. - Gini hat keinen…