Sachverhalt
Die Gesellschaft A.-G. für Kohlenförderung hat eine landwirtschaftliche Liegenschaft von Anton Bischoff erworben. Olga Bischoff, die Schwester des Verkäufers, hat ihr gesetzliches Vorkaufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeübt. Die Antragstellerin hat daraufhin die Gültigkeit der Ausübung dieses Vorkaufsrechts angefochten und einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs gestellt, um als Eigentümerin eingetragen zu werden.Erwägungen
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts durch Olga Bischoff gültig war. Der Grundbuchverwalter war nämlich nicht berechtigt, den einmonatigen Fristenlauf den Berechtigten mitzuteilen, bevor der Kaufvertrag ordnungsgemäß eingetragen worden war, was zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht der Fall war. Die Erklärung von Olga Bischoff, die am letzten Tag der Frist bei der Post aufgegeben wurde, wurde daher rechtzeitig beim Grundbuchamt eingereicht.
Darüber hinaus hat das Bundesgericht entschieden, dass…