Art. 681 ZGB

Grundsätze

1 Gesetzliche Vorkaufsrechte können auch bei der Zwangsversteigerung ausgeübt werden, aber nur an der Steigerung selbst und zu den Bedingungen, zu welchen das Grundstück dem Ersteigerer zugeschlagen wird; im übrigen können die gesetzlichen Vorkaufsrechte unter den Voraussetzungen geltend gemacht werden, die für die vertraglichen Vorkaufsrechte gelten.
2 Das Vorkaufsrecht entfällt, wenn das Grundstück an eine Person veräussert wird, der ein Vorkaufsrecht im gleichen oder in einem vorderen Rang zusteht.
3 Gesetzliche Vorkaufsrechte können weder vererbt noch abgetreten werden. Sie gehen den vertraglichen Vorkaufsrechten vor.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 73_II_162
    18.10.1947 · 14 Zitierungen
  2. 2
    Gesetzliches Vorkaufsrecht des Miteigentümers (Art. 682 Abs. 1 ZGB); BB über die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
    · 06.02.1975 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Vorkaufsrecht. 1. Wurde ein solches Recht mehreren Personen eingeräumt, so ist der Verkäufer für die Benachrichtigung (Art. 681 Abs. 2 ZGB) jedes der Berechtigten verantwortlich (Erw. 2). 2. Wird die Ausübung des Rechts…
    · 10.02.1966 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Vorkaufsrecht des Miteigentümers
    · 20.12.1956 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 44_II_362
    01.01.1918 · 6 Zitierungen
  6. 6
    Vorkaufsrecht an einem realen Teil eines Grundstücks
    · 03.11.1955 · 5 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 02.08.2016 · 4 Zitierungen
  • Vorkaufsrecht im Baurechtsverhältnis (Vorkaufspreis)
    · 23.08.2021 · 1 Zitierungen
  • Nichtanhandnahme (Urkundenfälschung usw.)
    · 17.09.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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