Sachverhalt

- Karl und Flora Lüthy-Pfund schlossen am 26. Mai 1924 einen Erbvertrag, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzten und ein Vermächtnis von 500.000 Franken zugunsten der Kantonalbank Bern vorsahen, mit dem Auftrag, diesen Betrag zur Errichtung einer Stiftung mit dem Namen "Lüthy-Pfund" mit Sitz in Biel zu verwenden. - Nach dem Tod von Flora Lüthy im Jahr 1972 ernannte die Berner Kantonsregierung die Mitglieder des Stiftungsrats, und die Stiftung wurde am 3. März 1976 errichtet. - Die Kantonalbank Bern stellte der Stiftung einen Betrag von 422.349,55 Franken zur Verfügung, abzüglich der von Frau Lüthy bezahlten Erbschaftssteuern. Die Stiftung forderte den Gesamtbetrag von 500.000 Franken.

Erwägungen

1. Die Stiftung wurde rechtsgültig errichtet, sei es durch den Erbvertrag von 1924 oder durch die Handlungen der Kantonsregierung und des Stiftungsrats nach dem Tod von Frau Lüthy. Die Kantonalbank kann das Bestehen der Stiftung nicht in Frage stellen, da sie selbst deren Existenz durch die Auszahlung eines Betrags anerkannt hat. 2. Die Stiftung ist berechtigt, den Gesamtbetrag von 500.000 Franken von der Kantonalbank zu fordern, sei es als Vermächtnisnehmer oder als…