Art. 518 ZGB

Inhalt des Auftrages

1 Die Willensvollstrecker stehen, soweit der Erblasser nichts anderes verfügt, in den Rechten und Pflichten des amtlichen Erbschaftsverwalters.
2 Sie haben den Willen des Erblassers zu vertreten und gelten insbesondere als beauftragt, die Erbschaft zu verwalten, die Schulden des Erblassers zu bezahlen, die Vermächtnisse auszurichten und die Teilung nach den vom Erblasser getroffenen Anordnungen oder nach Vorschrift des Gesetzes auszuführen.
3 Sind mehrere Willensvollstrecker bestellt, so stehen ihnen diese Befugnisse unter Vorbehalt einer anderen Anordnung des Erblassers gemeinsam zu.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    1. Rechtliche Stellung des Willensvollstreckers
    · 24.09.1964 · 56 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anwendbares Recht
    · 23.01.2003 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Partei- und Prozessfähigkeit des Willensvollstreckers. 1. Sofern der Willensvollstrecker mit der Verwaltung der Erbschaft im Sinne von Art. 518 ZGB betraut ist, steht ihm an Stelle des materiell Berechtigten die aktive…
    · 13.06.1990 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Befugnis zur Prozessführung als Partei bei der Austragung gerichtlicher Streitigkeiten um Nachlassrechte (Bestätigung der Rechtsprechung).
    · 21.11.1968 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 51_II_49
    01.01.1925 · 13 Zitierungen
  6. 6
    1. Die Klage eines Enterbten, der die Enterbung (mangels Grundangabe oder wegen Unrichtigkeit der Grundangabe) nicht als gerechtfertigt gelten lässt und der auf seinem Pflichtteil beharrt (Art. 479 Abs. 3 ZGB), ist eine…
    · 03.12.1959 · 11 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Aufsicht über den Willensvollstrecker
    · 24.02.2014 · 27 Zitierungen
  • Absetzung des Willensvollstreckers
    · 18.04.2016 · 18 Zitierungen
  • Aufsicht über den Willensvollstrecker
    · 22.10.2010 · 18 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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