Sachverhalt

Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat gegen die Gesellschaft Schad + Frey AG Klage vor dem Appellationsgericht des Kantons Bern erhoben. Die Eidgenossenschaft beantragte ein Verbot der Herstellung, des Verkaufs und des Vertriebs einer Wanderkarte 1:25'000 "Grindelwald" sowie die Zahlung von 20'588,35 Schweizer Franken zuzüglich Verzugszinsen für die unbefugte Nutzung von Bundeskarten und -plänen.

Das Appellationsgericht erklärte sich für unzuständig, da es sich um einen öffentlich-rechtlichen und nicht um einen zivilrechtlichen Streit handle. Die Eidgenossenschaft legte Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Bundesgericht ein.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte, dass der Streit dem öffentlichen Recht und nicht dem Zivilrecht unterliegt. Die Regelung der Landesvermessung und Katastervermessung ist in der Tat eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit, die auf dem öffentlichen Interesse beruht. Die Urheberrechte an Bundeskarten und -plänen werden gesetzlich…