Sachverhalt

Die [X.] Versicherungen AG (Gesuchstellerin) hatte mit [Z.] am 22. Dezember 2004 eine Freizügigkeitsversicherung (Einzeltaggeldversicherung) nach dem VVG abgeschlossen. Der Versicherte trat seine Ansprüche aus der Einzeltaggeldversicherung an die Sozialbehörde der Gemeinde Lindau (Gesuchsgegnerin) ab. Die Gesuchsgegnerin erhob Klage auf Ausrichtung von Taggeldern für den Zeitraum vom 27. März 2005 bis zum 20. Mai 2006. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hiess die Klage gut und verpflichtete die Gesuchstellerin, der Gesuchsgegnerin den Betrag von Fr. 32'219.-- zuzüglich 5 % Zins seit 1. Dezember 2011 zu bezahlen. Das Bundesgericht wies eine von der Gesuchstellerin dagegen erhobene Beschwerde in Zivilsachen ab.

Die Gesuchstellerin reichte ein Revisionsgesuch ein, mit dem sie die Aufhebung des Urteils des Bundesgerichts und des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich sowie die Abweisung der Klage der Gesuchsgegnerin beantragte. Die Gesuchsgegnerin beantragte die Abweisung des Revisionsgesuchs.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte, ob das Revisionsgesuch den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Es stellte fest, dass das Gesuch frist- und formgerecht eingereicht worden war und dass die Gesuchstellerin die Revisionsgründe nach Art. 121 lit. a, c und d BGG angerufen hatte.

Das Gericht untersuchte den Revisionsgrund von Art. 121 lit. d BGG, wonach die Revision verlangt werden kann, wenn das Gericht in den Akten liegende erhebliche Tatsachen aus Versehen nicht berücksichtigt hat. Die Gesuchstellerin machte geltend, dass das Bundesgericht die Erwägungen und Feststellungen der Vorinstanz unrichtig wahrgenommen habe. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass es die Erwägung der Vorinstanz richtig verstanden hatte und dass keine erheblichen Tatsachen unberücksichtigt geblieben waren.

Das Gericht prüfte auch den Revisionsgrund von Art. 121 lit. c BGG, wonach die Revision verlangt werden kann, wenn einzelne Anträge unbeurteilt geblieben sind. Die Gesuchstellerin brachte vor, dass das Bundesgericht die von ihr angebotenen Arztzeugnisse nicht gewürdigt habe. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass es die Arztzeugnisse beachtet hatte, aber auf die…