Sachverhalt
Die Beschwerdeführer, Rudolf Güntert, Sonja Sorg und André Besson, erhoben beim Regierungsrat des Kantons Zürich Abstimmungsbeschwerden gegen den Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über biometrische Pässe und Reisedokumente. Die Abstimmung vom 17. Mai 2009 ergab ein knappes Ergebnis von 953'136 Ja-Stimmen (50,14 %) gegen 947'632 Nein-Stimmen (49,86 %). Die Beschwerdeführer beantragten, die Abstimmung sei schweizweit für ungültig zu erklären und es sei eine neue Abstimmung anzuordnen.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich wies die Beschwerden ab, und die Beschwerdeführer zogen das Bundesgericht an. Sie argumentierten, dass die Abstimmung aufgrund der knappen Mehrheit und der erfahrungsgemässen Fehlerquote bei der Auszählung der Stimmen für ungültig erklärt werden sollte.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde und kam zu dem Schluss, dass die Abstimmung nicht für ungültig erklärt werden konnte. Es führte aus, dass die knappe Mehrheit allein kein Grund für die Aufhebung der Abstimmung sei und dass die erfahrungsgemässen Fehlerquote bei der Auszählung der Stimmen nicht ausreiche, um die Gültigkeit der Abstimmung in Frage zu stellen.
Das Gericht betonte, dass die Abstimmungsbeschwerde an die Kantonsregierung (Art. 77 Abs. 1 lit. b BPR) im vorliegenden Kontext ein untauglicher Rechtsbehelf sei, da die Kantonsregierung nicht kompetent sei, Nachzählungen in anderen Kantonen oder für die ganze Schweiz anzuordnen. Es sei Sache des…