Sachverhalt
Parteien: Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen, EL-Durchführungsstelle (Beschwerdeführerin) gegen Erben des A.A. sel. (Beschwerdegegner)
Gericht: Bundesgericht, IV. öffentlich-rechtliche Abteilung
Datum: 6. März 2024
Sachverhalt:
A.A. litt an Multipler Sklerose und bezog ab 2002 eine Entschädigung bei Hilflosigkeit schweren Grades, ab 2012 einen Assistenzbeitrag und ab 2011 Ergänzungsleistungen (EL) inklusive Vergütungen für private Pflegekosten. Die EL-Durchführungsstelle lehnte im November 2019 ein Leistungsbegehren für ungedeckte Pflegekosten ab, widerrief die Verfügung im Januar 2021 teilweise und sprach A.A. Fr. 4'980.- für direkt angestelltes Pflegepersonal zu. Nach Einsprache und Tod von A.A. im Oktober 2021 wies die EL-Durchführungsstelle die Einsprache im November 2021 ab. Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen hob den Einspracheentscheid im Juli 2022 auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung zurück. Im Dezember 2022 lehnte die EL-Durchführungsstelle das Leistungsbegehren erneut ab, woraufhin die Erben des A.A. sel. Beschwerde einlegten, die das Versicherungsgericht im Juli 2023 guthiess und die Sache zur Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens zurückwies. Die EL-Durchführungsstelle erhob daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.
Erwägungen
Die Vorinstanz hatte entschieden, dass die Erben grundsätzlich Anspruch auf Vergütung der Kosten für die von der Ehefrau des verstorbenen EL-Bezügers geleistete Pflege und Betreuung haben. Das Bundesgericht prüfte, ob diese Entscheidung Bundesrecht verletzt.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die kantonale Regelung in Art. 12 Abs. 1 der st. gallischen Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (VKB/SG) mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Diese Regelung sieht vor, dass Kosten für Pflege und Betreuung durch Familienangehörige nur vergütet werden, wenn diese nicht in die EL-Berechnung eingeschlossen sind und durch die Pflege und Betreuung eine länger dauernde, wesentliche Erwerbseinbusse erleiden. Diese Regelung entspricht der früheren bundesrechtlichen Regelung und ist daher gesetzeskonform.
Das…