Art. 159 ZGB

Eheliche Gemeinschaft; Rechte und Pflichten der Ehegatten

1 Durch die Trauung werden die Ehegatten zur ehelichen Gemeinschaft verbunden.
2 Sie verpflichten sich gegenseitig, das Wohl der Gemeinschaft in einträchtigem Zusammenwirken zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen.
3 Sie schulden einander Treue und Beistand.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Gemischte Methode der Invaliditätsbemessung; anrechenbarer invaliditätsbedingter Ausfall im Haushaltbereich; Mithilfe der Familienangehörigen (Schadenminderungspflicht)
    · 06.08.2007 · 98 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Keine Prozesskostenvorschusspflicht für den Konkubinatspartner
    · 17.12.2015 · 78 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens; Konkubinat
    · 18.01.2012 · 65 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verlust des Rentenanspruchs des im Konkubinat lebenden geschiedenen Ehegatten
    · 16.01.1992 · 48 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Eheschutz, Unterhaltsbeitrag des Ehegatten; Willkür durch Verletzung des Verbotes der reformatio in peius; Frist zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Geburt des ausserehelichen Kindes
    · 22.05.2003 · 45 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Erleichterte Einbürgerung und Widerruf derselben (Art. 27 und 41 BüG)
    · 11.02.2002 · 38 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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