Art. 29quater AHVG
Durchschnittliches Jahreseinkommen 1. Grundsatz
Die Rente wird nach Massgabe des durchschnittlichen Jahreseinkommens berechnet. Dieses setzt sich zusammen aus:
- a. den Erwerbseinkommen;
- b. den Erziehungsgutschriften;
- c. den Betreuungsgutschriften.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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125 Zitierungen
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214 Zitierungen
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3Festsetzung der Beiträge nichterwerbstätiger Personen7 Zitierungen
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4Art. 298 Abs. 1 und Art. 298a Abs. 1 ZGB: Anspruch des unverheirateten Vaters auf die Anrechnung von Erziehungsgutschriften7 Zitierungen
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5Art. 1 Abs. 1 lit. a und b, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 lit. a, Art. 29quinquies Abs. 3 lit. a und Abs. 4 lit. a AHVG (in der bis 317 Zitierungen
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6Einfache Altersrente einer von ihrem Ehemann gerichtlich getrennten Versicherten: Berechnung; Gesetzeslücke3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Alters- und Hinterlassenenversicherung8 Zitierungen
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5 Zitierungen
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5 Zitierungen01.03.2021 · 5 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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