Art. 29quater AHVG

Durchschnittliches Jahreseinkommen 1. Grundsatz

Die Rente wird nach Massgabe des durchschnittlichen Jahreseinkommens berechnet. Dieses setzt sich zusammen aus:
  1. a. den Erwerbseinkommen;
  2. b. den Erziehungsgutschriften;
  3. c. den Betreuungsgutschriften.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 28.05.1999 · 25 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 29.12.2000 · 14 Zitierungen
  3. 3
    Festsetzung der Beiträge nichterwerbstätiger Personen
    · 17.07.2009 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 298 Abs. 1 und Art. 298a Abs. 1 ZGB: Anspruch des unverheirateten Vaters auf die Anrechnung von Erziehungsgutschriften
    · 19.02.2004 · 7 Zitierungen
  5. 5
    Art. 1 Abs. 1 lit. a und b, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 lit. a, Art. 29quinquies Abs. 3 lit. a und Abs. 4 lit. a AHVG (in der bis 31
    · 29.10.2003 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Einfache Altersrente einer von ihrem Ehemann gerichtlich getrennten Versicherten: Berechnung; Gesetzeslücke
    · 20.08.2015 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

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