Art. 30 AHVG

5. Ermittlung des durchschnittlichen Jahreseinkommens

1 Die Summe der Erwerbseinkommen wird entsprechend dem Rentenindex gemäss Artikel 33ter aufgewertet. Der Bundesrat lässt die Aufwertungsfaktoren jährlich feststellen.
2 Die Summe der aufgewerteten Erwerbseinkommen sowie die Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften werden durch die Anzahl der Beitragsjahre geteilt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 16 Abs. 1, Art. 29, 29bis und 30 AHVG, Art. 4 BV. - Bei der Schliessung von Beitragslücken gestützt auf den Grundsatz von Treu und Glauben sind für die Anrechnung von zusätzlichen Einkommen die Einkommensverhältnis…
    · 21.07.1995 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 30 Abs. 2 AHVG (je in der bis 31
    · 08.05.1998 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 36 Abs. 2 IVG. - Der Splitting-Tatbestand des Art. 29quinquies Abs. 3 lit. a AHVG ist auch erfüllt, wenn ein Ehegatte Anspruch auf eine Altersrente hat, der andere auf eine Rente der Invalidenversicherung. - In den…
    · 28.12.2001 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 29quinquies Abs. 3 lit. a und Abs. 4 lit. a, Art. 31, Art. 33bis Abs. 1, 1bis und 4 AHVG: Grundlagen für Neuberechnung der Invalidenrente
    · 10.01.2003 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Keine Berufung auf das Vertrauen in den Weiterbestand einer langjährigen (in casu gesetzwidrigen) Verwaltungspraxis (Erw. 5b).
    · 04.10.1985 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 09.07.1975 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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