Art. 18 ANAG

Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit

Ausländerinnen und Ausländer können zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit zugelassen werden, wenn:
  1. a. dies dem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht;
  2. b. das Gesuch eines Arbeitgebers vorliegt; und c. die Voraussetzungen nach den Artikeln 20–25 erfüllt sind.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verordnung über die Zuständigkeit der Fremdenpolizeibehörden; Zustimmung zur Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung; Rechtsmissbrauch
    · 26.01.2001 · 38 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Entlassung aus der eidgenössischen Kontrolle
    · 06.01.2004 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Umwandlung der Saison- in eine Jahresbewilligung; übergangsrechtliche Wirkungen der Änderung der Begrenzungsverordnung vom 19
    · 16.04.1996 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Änderung der Rechtsprechung). 2. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts bei der Anfechtung fremdenpolizeilicher Verfügungen (Erw. 3). 3. Begriff des Verhaltens, das im Sinne des Art. 9 Abs. 2 lit. b ANAG "Anlass zu schwere…
    · 15.03.1967 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Staatsrechtliche Beschwerde
    · 03.03.1965 · 1 Zitierungen
  6. 6
    Umwandlung der Saison- in eine Jahresbewilligung; übergangsrechtliche Wirkungen der Änderung der Begrenzungsverordnung vom 19
    · 16.04.1996 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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