Art. 18 ANAG
Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit
Ausländerinnen und Ausländer können zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit zugelassen werden, wenn:
- a. dies dem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht;
- b. das Gesuch eines Arbeitgebers vorliegt; und c. die Voraussetzungen nach den Artikeln 20–25 erfüllt sind.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Verordnung über die Zuständigkeit der Fremdenpolizeibehörden; Zustimmung zur Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung; Rechtsmissbrauch38 Zitierungen
-
2Entlassung aus der eidgenössischen Kontrolle20 Zitierungen
-
3Umwandlung der Saison- in eine Jahresbewilligung; übergangsrechtliche Wirkungen der Änderung der Begrenzungsverordnung vom 192 Zitierungen
-
4Änderung der Rechtsprechung). 2. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts bei der Anfechtung fremdenpolizeilicher Verfügungen (Erw. 3). 3. Begriff des Verhaltens, das im Sinne des Art. 9 Abs. 2 lit. b ANAG "Anlass zu schwere…2 Zitierungen
-
5Staatsrechtliche Beschwerde1 Zitierungen
-
6Umwandlung der Saison- in eine Jahresbewilligung; übergangsrechtliche Wirkungen der Änderung der Begrenzungsverordnung vom 190 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
12 Zitierungen
-
11 Zitierungen
-
9 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.