Art. 65 AsylG

Weg- oder Ausweisung

Die Weg- oder Ausweisung von Flüchtlingen richtet sich nach Artikel 64 AIG in Verbindung mit Artikel 63 Abs. 1 Bst. b und Artikel 68 AIG. Artikel 5 bleibt vorbehalten.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ausweisung eines anerkannten kambodschanischen Flüchtlings
    · 16.02.2009 · 51 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Koordination der die Anwesenheit in der Schweiz beendenden Verfahren gemäss AsylG und gemäss AuG
    · 15.12.2012 · 38 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anerkannter Flüchtling, Niederlassungsbewilligung, Anspruch auf Kantonswechsel, Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde
    · 01.05.2001 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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