Art. 82 AsylG

Sozialhilfeleistungen und Nothilfe

1 Für die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen und Nothilfe gilt kantonales Recht. Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid, denen eine Ausreisefrist angesetzt worden ist, werden von der Sozialhilfe ausgeschlossen.
2 Während der Dauer eines ausserordentlichen Rechtsmittelverfahrens oder eines Asylverfahrens nach Artikel 111c erhalten Personen nach Abs. 1 und Asylsuchende auf Ersuchen hin Nothilfe. Dies gilt auch, wenn der Vollzug der Wegweisung ausgesetzt wird.
2bis Die Kantone können während der Dauer eines generellen Entscheid- und Vollzugsmoratoriums und wenn das EJPD dies vorsieht, für Personen nach den Absätzen 1 und 2 Sozialhilfe ausrichten. Die Abgeltung richtet sich nach Artikel 88 Abs. 2.
3 Für Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung ist die Unterstützung nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten. Der Ansatz für die Unterstützung liegt unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung.
3bis Den besonderen Bedürfnissen von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, Familien mit Kindern und betreuungsbedürftigen Personen ist bei der Unterbringung nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.
4 Die Nothilfe ist nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen an den von den Kantonen oder vom Bund bezeichneten Orten auszurichten. Der Ansatz für die Unterstützung liegt unter dem Ansatz für die Sozialhilfe, die Asylsuchenden und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung ausgerichtet wird.
5 Der besonderen Lage von Flüchtlingen und Schutzbedürftigen, die Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung haben, ist bei der Unterstützung Rechnung zu tragen; namentlich soll die berufliche, soziale und kulturelle Integration erleichtert werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Nothilfe an Asylsuchende, deren Gesuch durch Nichteintretensentscheid erledigt wird
    · 20.03.2009 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Ausländer; Gleichbehandlung mit Asylsuchenden; Gewaltentrennung und Gesetzmässigkeit; Rechtsetzungskompetenz und Rechtsgrundlage für den Erlass von Bestimmungen zur Bemessung der U…
    · 13.11.2003 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Nothilfe für eine Person mit definitivem und vollziehbarem Rückweisungsentscheid
    · 22.11.2013 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Prämienübernahme von Nothilfeberechtigten
    · 21.08.2012 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes; Art. 2 bis der Verordnung des Kantons St
    · 23.10.2013 · 11 Zitierungen
  6. 6
    Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27
    · 11.03.2014 · 6 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Sozialhilfe (Rechtsverweigerung)
    · 09.06.2020 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  • Sozialhilfe (Nothilfe; Prozessvoraussetzung)
    · 21.06.2013 · 8 Zitierungen
  • VB.2008.00248
    31.07.2008 · 8 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.