Art. 14 ATSG
Sachleistungen
Sachleistungen sind insbesondere die Heilbehandlung (Krankenpflege), die Hilfsmittel, die individuellen Vorsorge- und Eingliederungsmassnahmen sowie Aufwendungen für Transporte und ähnliche Leistungen, die von den einzelnen Sozialversicherungen geschuldet oder erstattet werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Abklärung des Anspruchs auf Hauspflegeleistungen8 Zitierungen
-
2Anpassung von Heilbehandlungsleistungen8 Zitierungen
-
3Art. 17 ATSG: Rückwirkende Anpassung von Heilbehandlung und Taggeld der Unfallversicherung8 Zitierungen
-
4Rückwirkender Entzug der unentgeltlichen Rechtsvertretung für das Verwaltungsverfahren2 Zitierungen
-
5Unfallbegriff, ungewöhnlicher äusserer Faktor2 Zitierungen
-
6Anhang II FZA; Verordnung (EG) Nr. 883/2004; kein Anspruch auf Übernahme von invaliditätsbedingten baulichen Anpassungen an Immobilien im Ausland1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
14 Zitierungen25.06.2018 · 14 Zitierungen
-
Unfallversicherung (Hilfsmittel)6 Zitierungen
-
Unfallversicherung (Heilbehandlung)4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.