Art. 50 ATSG

Vergleich

1 Streitigkeiten über sozialversicherungsrechtliche Leistungen können durch Vergleich erledigt werden.
2 Der Versicherungsträger hat den Vergleich in Form einer anfechtbaren Verfügung zu eröffnen.
3 Die Absätze 1 und 2 gelten sinngemäss im Einsprache- und in den Beschwerdeverfahren.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Wiedererwägung bei vergleichsgestützter Leistungszusprechung des Unfallversicherers
    · 24.02.2014 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 01.03.2012 · 24 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 50 ATSG: Vergleich
    · 03.10.2007 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 50 Abs. 1 und 3 ATSG: Tragweite der gesetzlichen Vergleichsmöglichkeit im Beschwerdeverfahren vor dem kantonalen Sozialversicherungsgericht
    · 30.08.2005 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Zulässigkeit eines Vergleichs in Beschwerdeverfahren um Schadenersatzforderungen; Anforderungen an die Begründung des Abschreibungsbeschlusses
    · 13.02.2009 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Gerichtlicher Vergleich und AHV-Beitragsstatut
    · 01.04.2014 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Unfallversicherung (Invalidenrente; Wiedererwägung)
    · 09.11.2021 · 3 Zitierungen
  • Unfallversicherung
    · 04.07.2019 · 3 Zitierungen
  • Unfallversicherung (Invalidenrente; Wiedererwägung; Vergleich)
    · 01.03.2012 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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