Art. 78 ATSG

Verantwortlichkeit

1 Für Schäden, die von Durchführungsorganen oder einzelnen Funktionären von Versicherungsträgern einer versicherten Person oder Dritten widerrechtlich zugefügt wurden, haften die öffentlichen Körperschaften, privaten Trägerorganisationen oder Versicherungsträger, die für diese Organe verantwortlich sind.
2 Die zuständige Behörde entscheidet durch Verfügung über Ersatzforderungen.
3 Die subsidiäre Haftung des Bundes für ausserhalb der ordentlichen Bundesverwaltung stehende Organisationen richtet sich nach Artikel 19 des Verantwortlichkeitsgesetzes vom 14. März 1958 .
4 Für die Verfahren nach den Absätzen 1 und 3 gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes. Ein Einspracheverfahren wird nicht durchgeführt. Die Artikel 3–9, 11, 12, 20 Abs. 1, 21 und 23 des Verantwortlichkeitsgesetzes vom 14. März 1958 sind sinngemäss anwendbar.
5 Personen, die als Organe oder Funktionäre eines Versicherungsträgers, einer Revisions- oder Kontrollstelle handeln oder denen durch die Einzelgesetze bestimmte Aufgaben übertragen wurden, unterliegen der gleichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit wie Behördemitglieder und Beamte nach dem Strafgesetzbuch .

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 78 ATSG: Verantwortlichkeit des Versicherers
    · 18.10.2006 · 56 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verantwortlichkeit der IV-Stelle
    · 25.03.2011 · 15 Zitierungen
  3. 3
    Zulässigkeit der Beschwerde in Sachen Verantwortlichkeit der IV-Stelle für Dritten zugefügte Schäden
    · 04.03.2008 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Schadenersatzansprüche der Witwe eines Asbestopfers; Beginn der absoluten Verwirkung
    · 29.01.2010 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 4 Abs. 2, Art. 7 Abs. 5 KVG: Schadenersatzpflicht zufolge Nichtaufnahme in die obligatorische Krankenpflegeversicherung
    · 17.07.2003 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Schadenersatz
    · 08.09.2004 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Krankenversicherung (Spitalbehandlung, Rehabilitation)
    · 22.07.2014 · 12 Zitierungen
  • Invalidenversicherung
    · 24.01.2017 · 10 Zitierungen
  • 21.01.2013 · 9 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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