Art. 28 AVIG

Taggeld bei vorübergehend fehlender oder verminderter Arbeitsfähigkeit

1 Versicherte, die wegen Krankheit (Art. 3 ATSG ), Unfall (Art. 4 ATSG) oder Schwangerschaft vorübergehend nicht oder nur vermindert arbeits- und vermittlungsfähig sind und deshalb die Kontrollvorschriften nicht erfüllen können, haben, sofern sie die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, Anspruch auf das volle Taggeld. Dieser dauert längstens bis zum 30. Tag nach Beginn der ganzen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit und ist innerhalb der Rahmenfrist auf 44 Taggelder beschränkt.
1bis …
2 Taggelder der Kranken- oder Unfallversicherung, die Erwerbsersatz darstellen, werden von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen.
3 Der Bundesrat bestimmt die Einzelheiten. Er regelt insbesondere die Frist für die Geltendmachung des Anspruchs und die Folgen einer verspäteten Geltendmachung.
4 Arbeitslose, die ihren Anspruch nach Abs. 1 ausgeschöpft haben, weiterhin vorübergehend vermindert arbeitsfähig sind und Leistungen einer Taggeldversicherung beziehen, haben, sofern sie unter Berücksichtigung ihrer verminderten Arbeitsfähigkeit vermittelbar sind und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, Anspruch auf:
  1. a. das volle Taggeld, wenn sie zu mindestens 75 Prozent arbeitsfähig sind;
  2. b. das um 50 Prozent gekürzte Taggeld, wenn sie zu mindestens 50 Prozent arbeitsfähig sind.
5 Der Arbeitslose muss seine Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise seine Arbeitsfähigkeit mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen. Die Kantonale Amtsstelle oder die Kasse kann in jedem Fall eine vertrauensärztliche Untersuchung auf Kosten der Versicherung anordnen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 01.02.1999 · 98 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Koordination zwischen Arbeitslosen- und Invalidenversicherung
    · 02.03.2010 · 73 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 5 Abs. 4 der Verordnung vom 24
    · 13.06.2000 · 55 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 28 Abs. 1 und 3 AVIG, Art. 42 Abs. 1 und 2 AVIV
    · 26.08.1991 · 46 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 122 KVV: Bemessung der Überentschädigung
    · 04.06.2002 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Taggeldkoordination im Arbeitslosen- und Unfallversicherungsbereich
    · 03.04.2009 · 31 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 24.03.2010 · 14 Zitierungen
  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenentschädigung)
    · 27.01.2017 · 12 Zitierungen
  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenentschädigung; Rückerstattung)
    · 04.11.2020 · 9 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.