Art. 85 AVIG

Kantonale Amtsstellen

1 Die kantonalen Amtsstellen:
  1. a. beraten die Arbeitslosen und bemühen sich, ihnen Arbeit zu vermitteln, allenfalls in Zusammenarbeit mit paritätischen oder von Trägerorganisationen geführten Stellenvermittlungsinstitutionen oder mit privaten Stellenvermittlern; sie sorgen innerhalb des ersten Monats kontrollierter Arbeitslosigkeit für eine umfassende Abklärung der Wiedereingliederungsmöglichkeiten des Versicherten;
  2. b. klären die Anspruchsberechtigung ab, soweit ihnen diese Aufgabe durch dieses Gesetz übertragen ist;
  3. c. entscheiden über die Zumutbarkeit einer Arbeit, weisen den Versicherten zumutbare Arbeit zu und erteilen ihnen Weisungen nach Artikel 17 Abs. 3;
  4. d. überprüfen die Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen;
  5. e. entscheiden die Fälle, die ihnen von den Kassen nach den Artikeln 81 Abs. 2 und 95 Abs. 3 unterbreitet werden;
  6. f. führen die Kontrollvorschriften des Bundesrates durch;
  7. g. stellen die versicherten Personen in den in Artikel 30 Absätze 2 und 4 vorgesehenen Fällen in der Anspruchsberechtigung ein;
  8. h. nehmen Stellung zu Gesuchen um Beiträge für arbeitsmarktliche Massnahmen (Art. 59c Abs. 3) und sorgen für ein bedarfsbezogenes und ausreichendes Angebot an solchen Massnahmen;
  9. i. üben die übrigen Befugnisse aus, die ihnen das Gesetz überträgt, insbesondere nach den Artikeln 36 Abs. 4, 45 Abs. 4 und 59c Abs. 2;
  10. j. erstatten der Ausgleichsstelle zuhanden der Aufsichtskommission periodisch Bericht über ihre Entscheide im Bereich der arbeitsmarktlichen Massnahmen;
  11. k. legen nach den Weisungen der Ausgleichsstelle zuhanden der Aufsichtskommission periodisch Rechnung ab über die Verwaltungskosten der kantonalen Amtsstelle, der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und der Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen.
2 …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 81 Abs. 2 lit. a, Art. 85 Abs. 1 lit. e, Art. 95 Abs. 1 AVIG: Rückforderung unrechtmässig bezogener Leistungen nach Zweifelsfallverfahren
    · 08.08.2000 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Wiederholte Widersetzlichkeit gegen die Teilnahme an einer arbeitsmarktlichen Massnahme; Entzug des Leistungsanspruchs
    · 21.06.1999 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Gerichtskosten; Kostenbefreiung
    · 25.09.2007 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    · 07.08.2002 · 2 Zitierungen
  5. 5
    Gerichtskosten; Kostenbefreiung
    · 25.09.2007 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 8 Abs. 1 und Art. 18 Abs. 1 IVG: Arbeitsvermittlung. - Wann liegt eine anspruchsbegründende Invalidität vor (Erw. 6)? - Wann ist die IV-Regionalstelle, wann das Arbeitsamt für die Arbeitsvermittlung zuständig? Sowe…
    · 17.04.1990 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Arbeitslosenversicherung
    · 18.06.2024 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Arbeitslosenentschädigung
    VSBES.2022.152
    · 23.06.2022 · 2 Zitierungen
  • 15.02.2008 · 2 Zitierungen

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