Art. 32 AVIV
Altersleistungen der beruflichen Vorsorge
Als Altersleistungen der beruflichen Vorsorge, die von der Arbeitslosenentschädigung abzuziehen sind, gelten Leistungen der obligatorischen und der überobligatorischen beruflichen Vorsorge, die der versicherten Person vor Erreichen des Referenzalters nach Artikel 21 Abs. 1 AHVG ausbezahlt werden.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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17 Zitierungen
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2Beitragszeit vorzeitig Pensionierter3 Zitierungen
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3Anrechnung einer Leistung der beruflichen Vorsorge bei vorzeitiger Pensionierung an die Leistungen der Arbeitslosenversicherung; Leistung in Kapitalform3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenentschädigung)8 Zitierungen
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1 Zitierungen
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AVIG 11a und AVIV 10b und 10c gehen im Bereich der freiwilligen Zahlungen des Arbeitgebers in die berufliche Vorsorge anlässlich der vorzeitigen Pensionierung als speziellere Regelung der Anrechnung nach AVIG 18c vor und schliessen diese aus. Wenn daher eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers in die Vorsorgeeinrichtung die Altersrente erhöht, so ist sie im Umfang dieser Erhöhung nicht von der Arbeitslosenentschädigung abzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn diese Zahlung nicht zu einem Leistungsaufschub nach AVIG 11a I geführt hat, weil deren Höhe unter den massgebenden Grenzbeträgen lag. (BGE 8C_425/2023)1 ZitierungenAL.2022.00232· 04.05.2023 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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