Art. 40 AVIV

Mindestgrenze des versicherten Verdienstes

Der Verdienst ist nicht versichert, wenn er während des Bemessungszeitraumes monatlich 500 Franken nicht erreicht. Der Verdienst aus mehreren Arbeitsverhältnissen wird zusammengezählt.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Hingegen ist der Nachweis, dass tatsächlich Lohn ausbezahlt worden ist, ein erhebliches Indiz für den Beweis der tatsächlich ausgeübten Arbeitnehmertätigkeit (Präzisierung der Rechtsprechung). (Erw. 3)
    · 12.09.2005 · 111 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 165 ZGB: Versicherter Verdienst. - Bestätigung des Grundsatzes der Ermittlung des versicherten Verdienstes nach Massgabe der tatsächlichen Lohnbezüge innerhalb des Bemessungszeitraumes
    · 05.06.2002 · 57 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anwendungsbereich von Art. 11 Abs. 2 AVIV
    · 22.05.1995 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 37 Abs. 3ter AVIV: versicherter Verdienst. - Ermittlung des versicherten Verdienstes bei vorgängigem Bezug von Differenzausgleich. - Die Weisung des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit vom April 1997 (ALV-Praxis…
    · 01.06.1999 · 10 Zitierungen
  5. 5
    Erw. 2d).
    · 20.06.1986 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenentschädigung; Beitragszeit)
    · 28.02.2019 · 20 Zitierungen
  • 20.11.2019 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenentschädigung; Versicherter Verdienst; Rückerstattung)
    · 05.12.2018 · 8 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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