Art. 40b AVIV
Versicherter Verdienst von Behinderten
Bei Versicherten, die unmittelbar vor oder während der Arbeitslosigkeit eine gesundheitsbedingte Beeinträchtigung ihrer Erwerbsfähigkeit erleiden, ist der Verdienst massgebend, welcher der verbleibenden Erwerbsfähigkeit entspricht.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 40b AVIV: Versicherter Verdienst von Behinderten86 Zitierungen
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2Versicherter Verdienst von Behinderten75 Zitierungen
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3Koordination zwischen Arbeitslosen- und Invalidenversicherung64 Zitierungen
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4Versicherter Verdienst von Behinderten58 Zitierungen
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5Versicherter Verdienst von Behinderten44 Zitierungen
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6Art. 40b AVIV: Versicherter Verdienst von Behinderten37 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Arbeitslosenversicherung22 Zitierungen
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19 Zitierungen30.09.2014 · 19 Zitierungen
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Arbeitslosenversicherung16 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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