Art. 5 AVIV
Anrechenbarer Arbeitsausfall von teilweise Arbeitslosen
Der Arbeitsausfall von teilweise Arbeitslosen (Art. 10 Abs. 2 Bst. b AVIG) ist anrechenbar, wenn er innerhalb von zwei Wochen mindestens zwei volle Arbeitstage ausmacht.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1158 Zitierungen
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2Koordination zwischen Arbeitslosen- und Invalidenversicherung108 Zitierungen
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3Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 5 Abs. 2 und 4 GIG51 Zitierungen
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4Art. 3 Abs. 1 und 2 GlG37 Zitierungen
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526 Zitierungen
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6Art. 10 Abs. 2 lit. b, 18, 22 Abs. 1, 23 AVIG, Art. 41 Abs. 1 AVIV25 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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12 Zitierungen26.08.2014 · 12 Zitierungen
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8 Zitierungen24.03.2010 · 8 Zitierungen
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Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenentschädigung)6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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