Art. 5 AVIV

Anrechenbarer Arbeitsausfall von teilweise Arbeitslosen

Der Arbeitsausfall von teilweise Arbeitslosen (Art. 10 Abs. 2 Bst. b AVIG) ist anrechenbar, wenn er innerhalb von zwei Wochen mindestens zwei volle Arbeitstage ausmacht.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 01.02.1999 · 158 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Koordination zwischen Arbeitslosen- und Invalidenversicherung
    · 02.03.2010 · 108 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 5 Abs. 2 und 4 GIG
    · 03.02.2017 · 51 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 3 Abs. 1 und 2 GlG
    · 11.02.2020 · 37 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 28.12.1995 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 10 Abs. 2 lit. b, 18, 22 Abs. 1, 23 AVIG, Art. 41 Abs. 1 AVIV
    · 10.07.1986 · 25 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 26.08.2014 · 12 Zitierungen
  • 24.03.2010 · 8 Zitierungen
  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenentschädigung)
    · 16.05.2019 · 6 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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