Art. 29 BGerR

Erste öffentlich-rechtliche Abteilung

1 Die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung behandelt die Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und die subsidiären Verfassungsbeschwerden, die folgende Rechtsgebiete betreffen:
  1. a. Enteignungen;
  2. b. raumbezogene Materien, namentlich: 1. Raumplanung und Baurecht, 2. Umweltschutz, Gewässerschutz, Wald, Natur- und Heimatschutz, 3. öffentliche Werke, 4. Meliorationen, 5. mit Raumplanung verbundene Bauförderung, 6. Wanderwege;
  3. c. politische Rechte;
  4. d. internationale Rechtshilfe in Strafsachen;
  5. e. Strassenverkehr;
  6. f. Bürgerrecht;
  7. g. … h. Personal im öffentlichen Dienst.
2 Sofern die Streitsache keinem anderen Rechtsgebiet zugeordnet werden kann, behandelt die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung die Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und subsidiären Verfassungsbeschwerden, die folgende Grundrechte betreffen:
  1. a. Rechtsgleichheit (Art. 8 der Bundesverfassung, BV );
  2. b. Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben (Art. 9 BV);
  3. c. Recht auf Leben und persönliche Freiheit (Art. 10 BV);
  4. d. Schutz der Privatsphäre, Recht auf Ehe und Familie, Meinungs- und Informationsfreiheit, Medienfreiheit (Art. 13, 14, 16 und 17 BV);
  5. e. Kunstfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit (Art. 21–23 BV);
  6. f. die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV);
  7. g. Allgemeine Verfahrensgarantien, Rechtsweggarantie, gerichtliche Verfahren, Freiheitsentzug (Art. 29–31 BV).
3 …
4 Sie behandelt auf Klage Kompetenzkonflikte zwischen Bundesbehörden und kantonalen Behörden (Art. 120 Abs. 1 Bst. a BGG) sowie die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen (Art. 120 Abs. 1 Bst. b BGG).

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Datenschutzgesetz, Art. 28 ff
    · 31.05.2012 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Einstellung der Strafuntersuchung; strafprozessualer Grundsatz "in dubio pro duriore"; Untersuchungsmaxime; rechtliches Gehör; Willkürverbot
    · 11.07.2011 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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