Art. 126 BStP

Entscheid

1 Das Gericht entscheidet über die anhängig gemachte Zivilklage, wenn es die beschuldigte Person:
  1. a. schuldig spricht;
  2. b. freispricht und der Sachverhalt spruchreif ist.
2 Die Zivilklage wird auf den Zivilweg verwiesen, wenn:
  1. a. das Strafverfahren eingestellt wird; abis. darüber nicht im Strafbefehlsverfahren entschieden werden kann;
  2. b. die Privatklägerschaft ihre Klage nicht hinreichend begründet oder beziffert hat;
  3. c. die Privatklägerschaft die Sicherheit für die Ansprüche der beschuldigten Person nicht leistet;
  4. d. die beschuldigte Person freigesprochen wird, der Sachverhalt aber nicht spruchreif ist.
3 Wäre die vollständige Beurteilung des Zivilanspruchs unverhältnismässig aufwendig, so kann das Gericht die Zivilklage nur dem Grundsatz nach entscheiden und sie im Übrigen auf den Zivilweg verweisen. Ansprüche von geringer Höhe beurteilt das Gericht nach Möglichkeit selbst.
4 In Fällen, in denen Opfer beteiligt sind, kann das Gericht vorerst nur den Schuld- und Strafpunkt beurteilen; anschliessend beurteilt die Verfahrensleitung als Einzelgericht nach einer weiteren Parteiverhandlung die Zivilklage, ungeachtet des Streitwerts.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Erweist sich die Anklageschrift als mangelhaft, so kann diese - unter einstweiliger Nichtzulassung der Anklage - zur Behebung der Mängel (auch) an den Bundesanwalt zurückgewiesen werden (E. 1)
    · 28.11.1994 · 36 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Bundesgerichtsbarkeit für Verbrechen, die von einer kriminellen Organisation ausgehen
    · 11.06.2007 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verfahren bei Anklagemängeln
    · 21.12.2006 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Widerhandlungen gegen das Kriegsmaterialgesetz; Lieferungen der Firma Von Roll an den Irak. 1. Verfahren. a) Art. 125 ff. und 154 Abs. 1 BStP; vorfrageweise Überprüfung der Anklagezulassung? (E
    · 01.02.1996 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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