Art. 252 BStP

Durchführung am Körper

Untersuchungen von Personen und Eingriffe in die körperliche Integrität werden von einer Ärztin oder einem Arzt oder von einer anderen medizinischen Fachperson vorgenommen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zulässiges Bundesrechtsmittel
    · 19.06.1997 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anwendbares Recht
    · 13.11.1995 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Der ersuchte Kanton hat daher entweder das rechtskräftige Urteil zu vollziehen oder den Verurteilten dem ersuchenden Kanton zuzuführen (E. 6).
    · 15.12.1992 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Vollzug der Busse; Rechtshilfe zwischen Bund und Kantonen; Frist für die Stellung des Pfändungsbegehrens; Verjährung der Busse. 1. Art. 352 und 357 StGB; Art. 252 Abs. 3 BStP: Im Betreibungsverfahren, das zum Vollzug ei…
    · 09.07.1960 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Verweigerung der Ermächtigung zur Zeugenaussage
    · 20.10.1997 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Interkantonale Rechtshilfe in Strafsachen
    · 20.05.1959 · 0 Zitierungen

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