Art. 252 BStP
Durchführung am Körper
Untersuchungen von Personen und Eingriffe in die körperliche Integrität werden von einer Ärztin oder einem Arzt oder von einer anderen medizinischen Fachperson vorgenommen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zulässiges Bundesrechtsmittel1 Zitierungen
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2Anwendbares Recht1 Zitierungen
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3Der ersuchte Kanton hat daher entweder das rechtskräftige Urteil zu vollziehen oder den Verurteilten dem ersuchenden Kanton zuzuführen (E. 6).1 Zitierungen
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4Vollzug der Busse; Rechtshilfe zwischen Bund und Kantonen; Frist für die Stellung des Pfändungsbegehrens; Verjährung der Busse. 1. Art. 352 und 357 StGB; Art. 252 Abs. 3 BStP: Im Betreibungsverfahren, das zum Vollzug ei…1 Zitierungen
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5Verweigerung der Ermächtigung zur Zeugenaussage0 Zitierungen
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6Interkantonale Rechtshilfe in Strafsachen0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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