Art. 44 BV
Grundsätze
1 Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen.
2 Sie schulden einander Rücksicht und Beistand. Sie leisten einander Amts- und Rechtshilfe.
3 Streitigkeiten zwischen Kantonen oder zwischen Kantonen und dem Bund werden nach Möglichkeit durch Verhandlung und Vermittlung beigelegt.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 68 Abs. 1 StHG 20009 Zitierungen
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2BGE 36_I_2154 Zitierungen08.06.1910 · 4 Zitierungen
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3Amtshilfe für Einsicht eines Kantons in Akten eines kartellrechtlichen Sanktionsverfahrens: Voraussetzungen der Amtshilfe nach Art. 19 Abs. 1 lit. a DSG; Zulässigkeit der Bekanntgabe der Daten nach Art. 19 Abs. 4 DSG2 Zitierungen
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4Feststellung der Veranlagungszuständigkeit; Wohnsitz eines Bundesangestellten und seiner Ehegattin1 Zitierungen
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5Verlust des Schweizerbürgerrechts bei Geburt im Ausland1 Zitierungen
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6BGE 37_I_2401 Zitierungen12.04.1911 · 1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Grundstückgewinnsteuer (Mietereinbauten, Grundstückhändlerpauschale)4 Zitierungen
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3 Zitierungen13.08.2015 · 3 Zitierungen
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2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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