Art. 60 BV

Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee

1 Die Militärgesetzgebung sowie Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee sind Sache des Bundes.
2 …
3 Der Bund kann militärische Einrichtungen der Kantone gegen angemessene Entschädigung übernehmen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ungleichbehandlung eines ausserkantonalen Anwalts: Weigerung, dem ausserkantonalen, in Neuenburg niedergelassenen Anwalt die Akten des Strafverfahrens zuzustellen, während diese Verfahrenserleichterung den Waadtländer A…
    · 10.04.1996 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kantonales Fischereiregal; Art. 4 BV im Verhältnis zwischen Kantonseinwohnern und andern Schweizerbürgern
    · 02.04.1969 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 41_I_154
    01.01.1915 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Verbot der selbständigen Berufsausübung als Zahnprothetiker; Art. 31 BV; Art. 2 und 4 Binnenmarktgesetz
    · 14.06.1999 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 34_I_663
    17.12.1908 · 1 Zitierungen
  6. 6
    BGE 33_I_92
    26.03.1907 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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