Art. 20a BVG

Weitere begünstigte Personen

1 Die Vorsorgeeinrichtung kann in ihrem Reglement neben den Anspruchsberechtigten nach den Artikeln 19 und 20 folgende begünstigte Personen für die Hinterlassenenleistungen vorsehen:
  1. a. natürliche Personen, die vom Versicherten in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder die Person, die mit diesem in den letzten fünf Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss;
  2. b. beim Fehlen von begünstigten Personen nach Bst. a: die Kinder des Verstorbenen, welche die Voraussetzungen nach Artikel 20 nicht erfüllen, die Eltern oder die Geschwister;
  3. c. beim Fehlen von begünstigten Personen nach den Buchstaben a und b: die übrigen gesetzlichen Erben, unter Ausschluss des Gemeinwesens, im Umfang: 1. der von der versicherten Person einbezahlten Beiträge, oder 2. von 50 Prozent des Vorsorgekapitals.
2 Kein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen nach Abs. 1 Bst. a besteht, wenn die begünstigte Person eine Witwer- oder Witwenrente bezieht.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Begünstigte Personen für Hinterlassenenleistungen
    · 14.09.2011 · 72 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Begünstigte Personen für Hinterlassenenleistungen
    · 20.08.2008 · 59 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Hinterlassenenleistungen für in erheblichem Masse unterstützte Personen
    · 28.01.2014 · 52 Zitierungen
  4. 4
    Hinterlassenenleistungen der weitergehenden beruflichen Vorsorge; Todesfallkapital; Begünstigung des überlebenden Lebenspartners
    · 22.04.2016 · 51 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 112 OR: Weitergehende berufliche Vorsorge: Anspruch der Hinterlassenen auf das Todesfallkapital
    · 19.11.2004 · 51 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Gemeinsame Haushaltung und gegenseitige Unterstützungspflicht (lit. b) sowie Meldung der anspruchsberechtigten Lebenspartnerin oder des anspruchsberechtigten Lebenspartners zu Lebzeiten (lit. c) als Voraussetzungen des…
    · 17.01.2012 · 44 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Berufliche Vorsorge (Hinterlassenenleistung, Lebenspartnerrente)
    · 20.07.2018 · 16 Zitierungen
  • 24.05.2017 · 10 Zitierungen
  • 27.10.2017 · 8 Zitierungen

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