Art. 50 BVG

Reglementarische Bestimmungen

1 Die Vorsorgeeinrichtungen erlassen Bestimmungen über:
  1. a. die Leistungen;
  2. b. die Organisation;
  3. c. die Verwaltung und Finanzierung;
  4. d. die Kontrolle;
  5. e. das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten.
2 Diese Bestimmungen können in der Gründungsurkunde, in den Statuten oder im Reglement enthalten sein. Bei Einrichtungen des öffentlichen Rechts können entweder die Bestimmungen über die Leistungen oder jene über die Finanzierung von der betreffenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft erlassen werden.
3 Die Vorschriften dieses Gesetzes gehen den von der Vorsorgeeinrichtung erlassenen Bestimmungen vor. Konnte die Vorsorgeeinrichtung jedoch guten Glaubens davon ausgehen, dass eine ihrer reglementarischen Bestimmungen im Einklang mit dem Gesetz stehe, so ist das Gesetz nicht rückwirkend anwendbar.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 73 und 74 BVG, Art. 51 BVG. - Der Richter nach Art. 73 Abs. 1 und 4 BVG ist auch im Rahmen der inzidenten Normenkontrolle jedenfalls dann nicht zur vorfrageweisen Beurteilung von Verfahrensfehlern beim Erlass regle…
    · 21.04.1993 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    IAO-Übereinkommen Nr. 98, 150 und 154; Gesetz vom 12
    · 15.01.2008 · 13 Zitierungen
  3. 3
    Beschwerdelegitimation des Sicherheitsfonds
    · 03.07.2009 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 50 Abs. 3 BVG. - Gesetz im Sinne dieser Bestimmung meint ausschliesslich das im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge erlassene Recht (Erw. 7a)
    · 04.07.1994 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Versicherung des gemeindlichen Lehrpersonals bei der Vorsorgeeinrichtung des Kantons
    · 12.12.2008 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Ebenso können sie ihn im obligatorischen Bereich zugunsten des Versicherten erweitern (Erw. 2b). - Gehen die Vorsorgeeinrichtungen vom gleichen Invaliditätsbegriff aus wie die Invalidenversicherung, ist die Invaliditäts…
    · 23.06.1989 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.