Art. 1 BZP

1 Dieses Gesetz regelt das Verfahren in den vom Bundesgericht als einziger Instanz auf Klage zu beurteilenden Streitsachen, die in Artikel 120 des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005 (BGG) angeführt sind.
2 Es wird ergänzt durch die Vorschriften des ersten, zweiten und sechsten Kapitels des BGG, soweit die folgenden Bestimmungen nicht Abweichendes enthalten.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bestimmung der interkantonal zuständigen Vormundschaftsbehörde
    · 24.10.2011 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Streitverkündungsklage; Nebenintervention; Beschwerderecht vor Bundesgericht
    · 11.04.2016 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Bestimmung der interkantonal zuständigen Erwachsenenschutzbehörde
    · 26.01.2015 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Zivilrechtliche Streitigkeit zwischen privaten und einem Kanton vor dem Bundesgericht als einziger Instanz
    · 20.03.1975 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Vorsorgliche Massnahmen im Klageverfahren vor Bundesgericht wegen einer Konzessionserteilung für die Ausnützung der Wasserkraft (Art. 79 ff. BZP)
    · 05.01.2011 · 20 Zitierungen
  • Verantwortlichkeitsklage.
    · 28.10.2021 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  • Klage aus Staatshaftung
    · 14.03.2022 · 11 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.