Art. 58 BZP

1 Für Sachverständige gelten die Ausstandsgründe nach Artikel 34 BGG sinngemäss.
2 Die Parteien erhalten Gelegenheit, vor der Ernennung von Sachverständigen Einwendungen gegen die in Aussicht Genommenen vorzubringen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 24.08.1994 · 94 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Einholung von Administrativ- und Gerichtsgutachten bei Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS); Wahrung eines fairen Verwaltungs- und Beschwerdeverfahrens.
    · 28.06.2011 · 24 Zitierungen
  3. 3
    Art. 10, 12 lit. e und 19 VwVG, Art. 57, 58 und 60 BZP, Art. 22 und 23 OG
    · 24.09.1997 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Die Parteirechte des Versicherten sind in solchen Fällen im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs und der Beweiswürdigung zu wahren.
    · 26.04.1999 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 19 VwVG i.V.m. Art. 58 BZP, Art. 22 und 23 OG, Art. 10 VwVG: Ausstand der Experten der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK)
    · 21.12.1993 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 56_I_89
    01.01.1930 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 09.08.2019 · 7 Zitierungen
  • Invalidenversicherung
    · 28.08.2007 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  • Invalidenversicherung (Ausstand, Rechtsverweigerung)
    · 22.06.2021 · 4 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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