Art. 58 BZP
1 Für Sachverständige gelten die Ausstandsgründe nach Artikel 34 BGG sinngemäss.
2 Die Parteien erhalten Gelegenheit, vor der Ernennung von Sachverständigen Einwendungen gegen die in Aussicht Genommenen vorzubringen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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194 Zitierungen
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2Einholung von Administrativ- und Gerichtsgutachten bei Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS); Wahrung eines fairen Verwaltungs- und Beschwerdeverfahrens.24 Zitierungen
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3
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4Die Parteirechte des Versicherten sind in solchen Fällen im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs und der Beweiswürdigung zu wahren.13 Zitierungen
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5Art. 19 VwVG i.V.m. Art. 58 BZP, Art. 22 und 23 OG, Art. 10 VwVG: Ausstand der Experten der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK)4 Zitierungen
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6BGE 56_I_890 Zitierungen01.01.1930 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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7 Zitierungen09.08.2019 · 7 Zitierungen
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Invalidenversicherung7 Zitierungen
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Invalidenversicherung (Ausstand, Rechtsverweigerung)4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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