Art. 160 DBG

Die Steuer wird durch den Kanton bezogen, in dem die Veranlagung vorgenommen worden ist.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 24.05.2016 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zur Rückabwicklung, wenn ein Kanton die direkte Bundessteuer beansprucht, ohne hierzu berechtigt zu sein
    · 07.08.2024 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • slos wird (BGE 99 III 12 E. 1 S. 14). Der Richter im Widerspruchsprozess hat die Nichtigkeit indessen nur dann von Amtes wegen zu berücksichtigen und die materielle Prüfung der Widerspruchsklage ohne vorherige Begrüssung der Betreibungsbehörden abzulehnen, wenn die Nichtigkeit der Betreibung ausser Zweifel steht (BGE 96 III 111 E. 4b S. 119; 115 III 109 E. 2a, a.E.).
    · 19.02.2001 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  • Direkte Bundessteuer, Steuerperiode 2005
    · 14.05.2020 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  • 02.09.2013 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

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