Art. 50 DBG

Persönliche Zugehörigkeit

Juristische Personen sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz befindet.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ausländische Betriebsstätte einer Unternehmung mit Sitz in der Schweiz
    · 05.10.2012 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zur Rückabwicklung, wenn ein Kanton die direkte Bundessteuer beansprucht, ohne hierzu berechtigt zu sein
    · 07.08.2024 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.