Art. 2 DSG
Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich
1 Dieses Gesetz gilt für die Bearbeitung von Personendaten natürlicher Personen durch:
- a. private Personen;
- b. Bundesorgane.
2 Es ist nicht anwendbar auf:
- a. Personendaten, die von einer natürlichen Person ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bearbeitet werden;
- b. Personendaten, die von den eidgenössischen Räten und den parlamentarischen Kommissionen im Rahmen ihrer Beratungen bearbeitet werden;
- c. Personendaten, die bearbeitet werden durch institutionelle Begünstigte nach Artikel 2 Abs. 1 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007 , die in der Schweiz Immunität von der Gerichtsbarkeit geniessen.
3 Das anwendbare Verfahrensrecht regelt die Bearbeitung von Personendaten und die Rechte der betroffenen Personen in Gerichtsverfahren und in Verfahren nach bundesrechtlichen Verfahrensordnungen. Auf erstinstanzliche Verwaltungsverfahren sind die Bestimmungen dieses Gesetzes anwendbar.
4 Die öffentlichen Register des Privatrechtsverkehrs, insbesondere der Zugang zu diesen Registern und die Rechte der betroffenen Personen, werden durch die Spezialbestimmungen des anwendbaren Bundesrechts geregelt. Enthalten die Spezialbestimmungen keine Regelung, so ist dieses Gesetz anwendbar.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Art. 2 Abs. 2 lit. c, Art. 8 und 9 aAbs. 3 (in der seit 1. Dezember 2010 geltenden Fassung: Abs. 4) DSG, Art. 2 ZGB34 Zitierungen
-
2Amtshilfe nach Börsengesetz an die amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) zur Klärung des Verdachts des Vorliegens eines Insiderdelikts27 Zitierungen
-
3Voraussetzung der Veröffentlichung einer Verfügung der WEKO21 Zitierungen
-
4Art. 4 BV, Einsicht in Psychiatrie-Krankengeschichte, Datenschutz15 Zitierungen
-
5Anspruch einer Erbin auf Einsicht in die AHV-Akten ihrer verstorbenen Eltern12 Zitierungen
-
6Speicherung und Aufbewahrung von Randdaten der Telekommunikation6 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
10 Zitierungen13.08.2015 · 10 Zitierungen
-
Öffentlichkeitsprinzip, Zugang zu amtlichen Dokumenten9 Zitierungen
-
Berichtigung von Personendaten9 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.