Art. 7 ELG
Ausschluss kantonaler Einschränkungen
Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen darf nicht von einer bestimmten Wohn- und Aufenthaltsdauer im betreffenden Kanton oder vom Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte abhängig gemacht werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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112 Zitierungen
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2Kantonalrechtlich ist dagegen die Bemessung der Parteientschädigung (Erw. 3a)10 Zitierungen
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3Im Falle des Obsiegens hat er ungeachtet des Wortlauts von Art. 85 Abs. 2 lit. f AHVG (der vom Beschwerdeführer spricht) Anspruch auf Ersatz der Vertretungskosten.7 Zitierungen
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44 Zitierungen
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5Art. 7 Abs. 2 ELG: Kantonale Rechtspflege4 Zitierungen
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6Art. 108 Abs. 1 lit. a UVG: Kostenlosigkeit des kantonalen Beschwerdeverfahrens2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Ergänzungsleistungen IV1 ZitierungenVSBES.2017.265· 14.09.2017 · 1 Zitierungen
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Entscheid Versicherungsgericht, 24.03.20200 ZitierungenEL 2019/5· 24.03.2020 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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