Art. 7 ELG

Ausschluss kantonaler Einschränkungen

Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen darf nicht von einer bestimmten Wohn- und Aufenthaltsdauer im betreffenden Kanton oder vom Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte abhängig gemacht werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 24.09.1991 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kantonalrechtlich ist dagegen die Bemessung der Parteientschädigung (Erw. 3a)
    · 06.02.1984 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Im Falle des Obsiegens hat er ungeachtet des Wortlauts von Art. 85 Abs. 2 lit. f AHVG (der vom Beschwerdeführer spricht) Anspruch auf Ersatz der Vertretungskosten.
    · 21.05.1982 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    · 07.09.1992 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 7 Abs. 2 ELG: Kantonale Rechtspflege
    · 28.05.1990 · 4 Zitierungen
  6. 6
    Art. 108 Abs. 1 lit. a UVG: Kostenlosigkeit des kantonalen Beschwerdeverfahrens
    · 04.05.2001 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Ergänzungsleistungen IV
    VSBES.2017.265
    · 14.09.2017 · 1 Zitierungen
  • Entscheid Versicherungsgericht, 24.03.2020
    EL 2019/5
    · 24.03.2020 · 0 Zitierungen

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