Art. 18 FZG
Gewährleistung der obligatorischen Vorsorge
Registrierte Vorsorgeeinrichtungen haben den austretenden Versicherten mindestens das Altersguthaben nach Artikel 15 des BVG mitzugeben.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Auflösung des Anschlussvertrages für die berufliche Vorsorge zwischen Arbeitgeberin und Sammelstiftung11 Zitierungen
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2Höhe der Austrittsleistung; Abzug versicherungstechnischer Fehlbeträge; Begriff der freien Mittel und der Unterdeckung7 Zitierungen
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3(Teil-)Liquidation und Fälligkeit der Austrittsleistung6 Zitierungen
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4Zuweisung des Fehlbetrags bei (Teil-)Liquidation0 Zitierungen
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5Höhe der Austrittsleistung bei Vorsorgeeinrichtungen im Leistungsprimat0 Zitierungen
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6Art. 125 Ziff. 2 OR: Barauszahlung und Verrechnungsverbot. - Soweit die bar ausbezahlte Freizügigkeitsleistung das BVG-Altersguthaben im obligatorischen Bereich zu gewährleisten hat, steht einer Verrechnung dieses Leist…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen
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1 Zitierungen
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Berufliche Vorsorge1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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