Art. 18 FZG

Gewährleistung der obligatorischen Vorsorge

Registrierte Vorsorgeeinrichtungen haben den austretenden Versicherten mindestens das Altersguthaben nach Artikel 15 des BVG mitzugeben.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Auflösung des Anschlussvertrages für die berufliche Vorsorge zwischen Arbeitgeberin und Sammelstiftung
    · 16.03.2009 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Höhe der Austrittsleistung; Abzug versicherungstechnischer Fehlbeträge; Begriff der freien Mittel und der Unterdeckung
    · 16.05.2012 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    (Teil-)Liquidation und Fälligkeit der Austrittsleistung
    · 22.09.2015 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Zuweisung des Fehlbetrags bei (Teil-)Liquidation
    · 23.11.2020 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Höhe der Austrittsleistung bei Vorsorgeeinrichtungen im Leistungsprimat
    · 19.02.2016 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 125 Ziff. 2 OR: Barauszahlung und Verrechnungsverbot. - Soweit die bar ausbezahlte Freizügigkeitsleistung das BVG-Altersguthaben im obligatorischen Bereich zu gewährleisten hat, steht einer Verrechnung dieses Leist…
    · 06.11.2000 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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