Art. 112 IPRG

1 Für Klagen aus Vertrag sind die schweizerischen Gerichte am Wohnsitz des Beklagten oder, wenn ein solcher fehlt, diejenigen an seinem gewöhnlichen Aufenthalt zuständig.
2 Für Klagen aufgrund der Tätigkeit einer Niederlassung in der Schweiz sind überdies die Gerichte am Ort der Niederlassung zuständig.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Räumlich-persönlicher Anwendungsbereich
    · 18.12.2008 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Gerichtsstand bei Mietstreitigkeiten über unbewegliche Sachen im internationalen Verhältnis (Art. 16 Ziff. 1 lit. a LugÜ; Art. 112 IPRG; Art. 23 GestG)
    · 16.05.2008 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 36 und 52 LugÜ, Art. 20 IPRG, Art. 29 BV
    · 15.03.2007 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Zuständigkeit der Gerichte am Ort der Niederlassung bei arbeitsrechtlichen Klagen
    · 04.09.2002 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 27.01.2005 · 2 Zitierungen
  • Internationale Zuständigkeit; Unzuständigkeitseinrede
    · 18.12.2008 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  • Örtliche Zuständigkeit
    · 16.05.2008 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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