Art. 70 IPRG

Ausländische Entscheidungen betreffend die Feststellung oder Anfechtung des Kindesverhältnisses werden in der Schweiz anerkannt, wenn sie im Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes, in dessen Heimatstaat oder im Wohnsitz- oder im Heimatstaat der Mutter oder des Vaters ergangen sind.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anerkennung und Eintragung ausländischer Geburtsurkunden ins Personenstandsregister bei Leihmutterschaft; Ordre public
    · 14.09.2015 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Eintragung ausländischer Entscheidungen und Urkunden in das Zivilstandsregister; Anerkennung eines Leihmutterschaftsurteils
    · 21.05.2015 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Eintragung einer georgischen Geburtsurkunde in das Personenstandsregister im Fall von Leihmutterschaft
    · 07.02.2022 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Eintragung einer georgischen Geburtsurkunde in das Personenstandsregister im Fall von Leihmutterschaft
    · 01.07.2022 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Anerkennung eines ausländischen Urteils betreffend die Feststellung des Kindesverhältnisses und Gesetzesumgehung
    · 06.04.2004 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • VB.2019.00829
    05.12.2018 · 3 Zitierungen
  • 19.11.2019 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Eintragungsfähigkeit einer im Ausland erfolgten Geburt
    VB.2025.00283
    · 19.03.2026 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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