Art. 105 IRSG

Zuständiger Richter

Der nach Artikel 32 StPO zuständige Richter unterrichtet den Verurteilten über das Verfahren, hört ihn und seinen Rechtsbeistand zur Sache an und entscheidet über die Vollstreckung.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vollzug eines ausländischen Strafurteils in der Schweiz; Verfügung des Bundes; öffentlich-rechtliche Streitigkeit zwischen Kantonen
    · 21.12.2009 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Instanzenzug im Exequaturverfahren
    · 01.03.2016 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Rechtshilfeausschlussgrund des Ordre public
    · 21.04.2023 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.