Art. 30 IVG

Erlöschen des Anspruchs

Der Rentenanspruch erlischt:
  1. a. mit dem Vorbezug einer ganzen Altersrente nach Artikel 40 Abs. 1 AHVG , ausser die Altersrente wurde nach der Anmeldung bei der Invalidenversicherung und vor der Zusprache einer Invalidenrente vorbezogen;
  2. b. mit der Entstehung des Anspruchs auf eine Altersrente bei Erreichen des Referenzalters nach Artikel 21 Abs. 1 AHVG;
  3. c. mit dem Tod der anspruchsberechtigten Person.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 40 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1, Art. 46 Abs. 1, 2 und 3, Art. 49 sowie Anhang IV Teil C der Verordnung Nr. 1408/71: Ablösung einer Invalidenrente durch eine Altersrente bei Vorliegen ausländischer Versic…
    · 15.06.2005 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 32 Abs. 3 und Art. 33 Abs. 1 UVV: Komplementärrente
    · 26.09.2003 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 18.07.2013 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Vorsorgeausgleich
    · 27.08.2010 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Erw. 2). - Beginn und Ende der Sistierung (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 3).
    · 17.08.1988 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.