Art. 36 IVG

Bezügerkreis und Berechnung

1 Anspruch auf eine ordentliche Rente haben Versicherte, die bei Eintritt der Invalidität während mindestens drei Jahren Beiträge geleistet haben.
2 Für die Berechnung der ordentlichen Renten sind die Bestimmungen des AHVG sinngemäss anwendbar. Der Bundesrat kann ergänzende Vorschriften erlassen.
3 …
4 Beiträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes an die Alters- und Hinterlassenenversicherung geleistet wurden, werden angerechnet.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zusätzlich dazu muss sich der Schwerpunkt aller Beziehungen in der Schweiz befinden (E. 6c). - Für die Versicherteneigenschaft im Rahmen dieser Bestimmung ist grundsätzlich nicht ununterbrochenes Dableiben bis zum Eintr…
    · 02.04.1993 · 219 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 29 Abs. 2 und Art. 22 IVG: Eingliederung vor Rente
    · 28.06.2000 · 81 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Rechtskraft von Entscheiden über Dauerleistungen
    · 25.10.2010 · 71 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 30 Abs. 2 AHVG (je in der bis 31
    · 08.05.1998 · 42 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Die Beschwerdeführerin kann sich daher nicht auf den FlüB berufen.
    · 20.11.1995 · 33 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 50 AHVV in Verbindung mit Art. 32 Abs. 1 IVV: Mindestbeitragsdauer
    · 15.10.1999 · 29 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.